Hexen in Brandenburg

Hexen in Brandenburg

Vor einigen Wochen erschien von der Zeitschrift Die Mark Brandenburg ein Sonderheft zum Thema Hexen in Brandenburg. Auf 48 großzügig bebilderten Seiten werden 11 kurze, populär ausgerichtete Beiträge präsentiert. Das Spektrum reicht von Fallbeispielen von Zaubereiprozessen über Unheimliches bei Fontane bis hin zur Denkmalskultur. Während es somit an thematischer Breite nicht fehlt, bleibt der nicht völlig vom Thema unbeleckte Leser nach Lektüre des Heftes doch etwas ungesättigt zurück. Gründliche Recherche oder gar eigene Forschungen scheinen nur vereinzelt auf. Aber braucht es die für ein solches Heft? Dazu folgende Beispiele:

Alexander Vogel behauptet in seinem ambitioniert betitelten Beitrag Alles rechtens – der Brandenburger Schöppenstuhl während der Hexenverfolgung: „Zwischen 1550 und 1620 gab es jährlich etwa 30 Fälle, in denen über Hexen zu entscheiden war.“ Das wären 2100 Hexenprozesse in einem rechten kurzen Zeitraum, der noch nicht einmal die aus anderen Regionen bekannten Verfolgungswellen um 1630 und 1660 mit umfasst, und ebensowenig diejenigen märkischen Prozesse, für die nicht in Brandenburg an der Havel, sondern in Frankfurt/Oder, Leipzig, Rostock oder Helmstedt Rechtsgutachten eingeholt wurden. Träfe diese damit nur einen Teil des Verfolgungsgeschehens abbildende, gleichwohl bereits enorme Zahl zu, stünde die Mark Brandenburg weit oben an der Spitze der verfolgungsintensivsten Regionen in ganz Europa. Davon jedoch ist bislang nichts bekannt.

Einen Beleg für seine Behauptung bleibt der Autor schuldig. Man findet dieselbe Angabe allerdings bereits bei Otto Tschirch, in dessen Geschichte der Chur- und Hauptstadt Brandenburg an der Havel von 1928 (Bd. II, S. 64) zu lesen ist: „Es wirkt erschütternd, wenn man die Verzeichnisse der märkischen Hexenprozesse durchsieht und feststellt, daß von 1530 bis 1730 fast 700 derartiger Prozesse verhandelt worden sind, und daß in der schlimmsten Zeit, 1550-1620, jährlich etwa 30 Fälle vorkamen.“ Dies hat nun allerdings den Schönheitsfehler, dass es Verzeichnisse märkischer Hexenprozesse nie gab und nicht gibt, dass diese Aussage schon mathematisch in sich nicht schlüssig ist, und dass selbst die niedrigere der beiden Angaben kaum mit dem heutigen Forschungsstand in Einklang zu bringen ist. Man sollte erwarten dürfen, dass ein fast 100 Jahre später erscheinender Artikel solche für das eigene Thema zentralen Unstimmigkeiten aufklärt statt sie naiv weiter zu verschleppen.

Ähnlich Dubioses finden wir in dem Beitrag Hexenprozesse in der Altmark von Hartmut Hegeler: „In Seehausen starben bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts bis zu 200 Menschen den qualvollen Tod auf dem Scheiterhaufen“, fröstelt es den Autor, auf dessen eigener Webseite wir allerdings völlig andere Zahlen lesen: „In Seehausen (Altmark): 25 Verfahren mit 14 Hinrichtungen. 1 Frau starb an den Folgen der Folter. 1 Frau beging in der Haft Selbstmord.“ Woher diese Verachtfachung der Opferzahlen, wenn auch mit dem vorsichtigen „bis zu“? Vermutlich stammt sie aus dem von Hegeler sehr zu Recht zur vertiefenden Lektüre empfohlenen Werk von Lieselott Enders: Die Altmark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft in der Frühneuzeit. Dort ist S. 1282 allerdings im Umfeld von Ausführungen über den Verfolgungs-Hotspot Seehausen die Rede von „mehr als 200 involvierten Personen“, was sich jedoch nicht auf den Ort alleine, sondern auf die ganze Region bezieht. Zudem ist „involviert“ nicht gleich „qualvoll hingerichtet“. Auch so kann man Opferzahlen aufpumpen.

Es sind nicht alleine fragwürdige Zahlen, die in dem Heft auffallen, sondern auch Aussagen wie diese: „Gegen Ende des 15. Jahrhunderts setzte ein Wandel ein. Religiöse Vertreter sahen den Sieg des Christentums über den Teufel gefährdet und interpretierten die Segnungen und Heilkünste der „Praktikerinnen“ und Hebammen in einem neuen Licht.“ Dergleichen frauenbewegtes Aufwärmen von der seriösen Forschung einhellig abgelehnter Projektionen und Klischees sind kein Ausweis für ernsthafte Auseinandersetzung mit einem doch eigentlich spannenden Gegenstand. In dieser Hinsicht ist das Niveau der Beiträge recht unterschiedlich. Insgesamt ist das Sonderheft kurzweilig und spiegelt zum Teil interessante persönliche Zugänge zum facettenreichen Thema Hexen. Eine kritischere Redaktion und hier oder da etwas mehr wissenschaftliche Kompetenz hätte dem Ganzen aber doch gut getan.

Himmlers Hexenkartothek

Himmlers Hexenkartothek

In der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigte sich ein wissenschaftliches Großprojekt im Auftrag der SS mit der Erforschung der Hexenverfolgung. Hintergrund war neben Heinrich Himmlers bizarrer Germanentümelei vermutlich die Absicht, Verbrechen der katholischen Kirche und/oder eine jüdische Verschwörung als Hintergrund der Jagd auf die deutsche Frau zu belegen. Gemessen am getriebenen Aufwand sind die Ergebnisse bescheiden. Man kam über eine amateurhafte Materialsammlung nur wenig hinaus.

Übrig geblieben sind vom „H-Sonderauftrag“ rund 30.000 Karteikarten, die heute in Posen und in Kopie im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde lagern. Der größte Teil davon sind Erfassungen einzelner Fälle, meist mit nur sehr vereinzelten Detailinformationen. Auch von Quellenrecherche kann oft kaum die Rede sein, jedoch standen den Bearbeitern zum Teil heute nicht mehr erhaltene Bestände zur Verfügung. Als Startpunkt oder zur Abrundung von Fall- oder Ortsrecherchen ist eine Einsichtnahme daher grundsätzlich sinnvoll und seit kurzem auch online möglich.

Themenheft Magie

Themenheft Magie

Als ich vor anderthalb Jahren die Macher der Sächsischen Heimatblätter fragte, ob nicht in einer der kommenden Ausgaben ein Artikel zum Thema Hexen Platz finden könnte, meinten die spontan: „Warum nicht gleich ein ganzes Heft?“ – na gut… So entstand der Themenschwerpunkt „Magie und Aberglaube“. Ich selbst durfte zwei Artikel beisteuern: Einen über Nachzehrer – das sind die sächsischen Verwandten der Vampire -, wie man sich vor ihnen schützte, und welche tödlichen Verwirrungen daraus erwachsen konnten. Und eine Übersicht über Hexenprozesse in Sachsen und was dazu in den letzten Jahren geforscht und geschrieben wurde. Die weiteren Beiträge mit Themen von Alraunen bis Zauberei sind gleichfalls überwiegend volkskundlich getönt und mindestens ebenso lesenswert.

  • Karina Iwe: Dem Aberglauben und der Magie auf der Spur durch die Jahrtausende. Archäologischer Befund trifft Interpretation
  • Aletta Leipold: Die Merseburger Zaubersprüche
  • Ariane Bartkowski: Kurfürst August von Sachsen im Kontext der Alchemie des 16. Jahrhunderts
  • Gabor Rychlak: Teuflische Totengräber. Pestzauber und Nachzehrerabwehr in sächsischen Hexenprozessen
  • Gabriele Wagner: Totengeld, Scheren und Lieblingstasse. Der Friedhof von Breunsdorf und die Bedeutung seiner Grabbeigaben
  • Matthias Donath: Magie aus Reinsdorf. Geheimnisse einer Metallscheibe
  • Lars-Arne Dannenberg: Tod durch Sackung zwischen Recht und Aberglaube
  • Nadine Kulbe: Buchstabenzauber und Blutsegen. Der Volkskundler Adolf Spamer und sein Interesse an Heil und Heilung
  • Matthias Donath: Eine Alraune aus Jöhstadt
  • Gabor Rychlak: Zauberer, die nicht tanzen – Zum Stand der Hexenforschung in Sachsen

Sächsische Heimatblätter 2/2022 – Magie und Aberglaube

 

Hexenprozesse in Thüringen

Hexenprozesse in Thüringen

Mitunter bekommt man bei den Zentralen für politische Bildung für kleines Geld schöne Bücher zu historischen Themen. Zwar ist die Zeitgeschichte stärker repräsentiert als andere Epochen, stöbern lohnt sich aber allemal. Obwohl Sündenbocksuche und rechtskonforme innergesellschaftliche Gewalt eigentlich eminent politische Themen von zeitloser Bedeutung sind, sind Hexenprozesse in den Publikationsverzeichnissen allerdings kaum anzutreffen, löbliche Ausnahme: Thüringen.  Ronald Füssel, dessen Dissertation „Die Hexenverfolgungen im Thüringer Raum“ von 2003 die grundlegende Bestandsaufnahme für diesen Teil MItteldeutschlands geleistet hat, hat bereits 2001 eine populäre Einführung „Hexen und Hexenverfolgung in Thüringen“ für die LZT verfasst, von der inzwischen die dritte überarbeitete und erweiterte Auflage erschienen ist. Ausdrücklich nicht für Fachpublikum geschrieben, bietet sie eine gut lesbare und kompakte Einführung für Leser ohne Vorkenntnisse. „Das Interesse an der Thematik ist groß, das Unwissen darüber aber leider auch“, umreißt Füssel seine Zielsetzung, verbreiteten Fehleinschätzungen die Ergebnisse der Fachforschung entgegen zu setzen. Dies ist gut gelungen.

Für Leser mit tiefergehendem Interesse ist zur Neuauflage des Büchleins ein neu angelegter zweiter Band erschienen, der ein Ortsverzeichnis und eine Bibliographie liefert. Damit werden Erkundungen zur Ortsgeschichte, seien diese wissenschaftlich, heimatkundlich oder genealogisch motiviert, deutlich erleichtert. Zwar enthielt Füssels Dissertation naturgemäß dieselben Daten, deren kryptische Aufbereitung in unübersichtlichen Anhängen den Benutzer aber vor enervierende Herausforderungen stellte.  Mit dem Ortsverzeichnis liegt nun ein neues, praxistaugliches Werkzeug vor. Um es mit der Konsequenz in Sachen Benutzerfreundlichkeit aber nicht gleich gar zu sehr auf die Spitze zu treiben, stellt der Autor gleich von vornherein klar: „Dies ist ein Orts- und kein Personenverzeichnis“. Warum eigentlich nicht? Die Ausrede mag naheliegen, das bei nicht wenigen Hexenprozessen die Namen der Betroffenen nicht überliefert sind. Ist dies aber ein Grund auf halbem Wege bei der absolut begrüßenswerten Indexierung stehen zu bleiben? Nicht recht einleuchten will auch, dass ein solcher zweifelsohne ohnehin nur durch Subvention finanzierbarer Ergänzungsband nicht gleich auch unter CC-Lizenz und als PDF zur Verfügung steht – ein suboptimaler Einsatz von Steuergeldern. Immerhin kann aber auch der Nicht-Thüringer beide Büchlein bekommen, was eine sehr erfreuliche Bereicherung der Thüringer Hexen-Literatur ist.

 

Die Hexe von Weimar

Die Hexe von Weimar

Lesenswerter Artikel auf dem Blog Stiftung Klassik zum Prozess gegen Maria Kämmerer (Weimar 1680/81).

Der Fall diente dem Vielschreiber Julius Grosse (1828-1902) als Vorlage zu seinem heute vergessenen Roman „Das Bürgerweib von Weimar“ (1887).