Nach Joachims Tod ließ Johann Georg die Berliner Stadttore verriegeln, damit von den Günstlingen des Vaters keiner entkäme. Auch Lippold ben Chluchim wurde arretiert und wegen Veruntreuung und Unterschlagung angeklagt. Trotz akribischer Buchprüfungen konnte ihm jedoch kein straffähiges Fehlverhalten nachgewiesen werden. Als nach fast zwei Jahren in Hausarrest seine unvermeidbare Freilassung nur noch wenige Tage bevorstand, geschah etwas gar Seltsames: Durch die Türe seiner Wohnung drangen Geräusche eines heftigen Streit an das Ohr der dort noch immer postierten Wächter, und sie hörten Lippolds Eheliebste Mararete keifen: “Wenn der Kurfürst wüsste, was Du für ein Schelm bist und was Du mit Deinem Zauberbuch alles zuwege bringst, dann würdest Du schon längst kalt sein!.” Damit wurde die Entlassung natürlich hinfällig, und obendrein wurde besagtes Zauberbuch bei der fälligen Durchsuchung tatsächlich gefunden. Lippold bat darum, ihm die Folter zu ersparen, und legte ein umfängliches Geständnis ab. Nun ging es nicht mehr um Unterschlagung, sondern um Zauberei und Giftmord an Joachim II., dem Lippold wohl am Abend vor dessen Ableben einen Becher Wein gereicht hatte. Seinem Geständnis nach hatte er den Teufel beschworen, sich ihm ergeben und einigen namhaft genannten Menschen durch Zauberei mit teils tödlichen Folgen geschadet. Sein Zauberbuch hatte ihn gelehrt, wie er sich den Kurfürsten gewogen machen konnte. Dass er seinen Gönner schließlich vergiftet hatte, erklärte Lippold durch den Diebstahl einer schweren Goldkette, den er auf diese Weise vertuschen zu können gehofft hatte. Am 28. Januar 1573 wurde Lippold ben Chluchim in Berlin hingerichtet. Wie üblich, sollte er sein Geständnis zu Beginn öffentlich wiederholen. Stattdessen widerrief er, wurde darauf erneut in eine Folterkammer gezerrt und dahin gebracht, das Widerrufene nun öffentlich für wahr zu bekennen. Man band ihn auf einen Wagen, der auf dem Weg zur eigentlichen Hinrichtungsstätte immer wieder Pausen einlegte, um an diesen Stationen einen Zangenriss zu zelebrieren. Den schwersten Schwerverbrechern wurde diese Strafverschärfung auferlegt, bei der ein Henkersknecht dem Delinquenten mit einer glühenden Zange ein Stück Fleisch aus dem Körper riss oder Finger abzwickte. Üblich waren ein bis drei solcher Griffe, für vier oder gar fünf musste man schon ein Massenmörder sein oder mutwillig die Pest ausgestreut haben. Lippold jedoch sollte zehn solcher Zangenrisse erdulden, so hatte es das Urteil des Brandenburger Schöppenstuhls gefordert. Auf dem neuen Markt folgte die eigentliche Hinrichtung, die mit einer Räderung begann. Nachdem Arme und Beine zertrümmert waren, schnitt ihm der Scharfrichter die “Virilia” ab. Dann öffnete man seinen Brustraum, um seinen Herz herauszureißen und ihm “aufs Maul” zu schlagen. Seine Eingeweide wurden in einen Zuber geworfen und zusammen mit dem verhängnisvollen Zauberbuch verbrannt. Dabei kam eine große Maus aus dem Flammen hervorgelaufen, wodurch allerletzte etwaige Zweifel an Lippolds Schuld bei den zahlrechen Zuschauern erstickt wurden. Es folgte einen Vierteilung und das Aufhängen der Gliedmaßen an verschiedenen Galgen. Der Kopf des Juden wurde auf die Spitze des Georgentores gesteckt. Seine Glaubensgenossen, die bereits unmittelbar nach seiner Verhaftung zwei Jahre zuvor zur Zielscheibe von Ausschreitungen geworden waren, wurden abermals des Landes verwiesen. Alle Schuldscheine wurden konfisziert, die Schulden annulliert und eine Abzugsgebühr für die Vertreibung erhoben, wodurch sich die Triebkräfte der Vorgänge hinreichend enthüllen.
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