„Liebster Teuffel…“
Um zu Geld zu kommen, bedarf es in den meisten Fällen einer gewissen Entschlossenheit. Die kann man einem jungen Mann, der vor mehr als 300 Jahren einen Vertrag der ganz besonderen Art unterzeichnete, gewiss nicht absprechen. Die Unterschrift hat nämlich nicht von ungefähr eine andere Farbe als der Rest des Textes. Sie ist nicht mit Tinte geschrieben… Besagter Vertrag hat sich bis heute in einem alten städtischen Kassenbuch erhalten. Zusammen mit einigen zugehörigen Akten überliefert er eine gar sonderbare Geschichte.
Ort des Geschehens: Jüterbog, eine kleine Provinzstadt im heutigen südlichen Brandenburg. In der Zeit nach dem 30jährigen Krieg gehörte das Städtchen zu Kursachsen, später zum neubegründeten Fürstentum Sachsen-Weißenfels. Bis heute hat sich dort viel mittelalterliche Bausubstanz erhalten. Zu der Zeit, in der sich unsere Geschichte ereignete, wird es darum gar nicht einmal so sehr viel anders ausgesehen haben.
Es ist ein Sonntag morgen im Mai des Jahres 1688, 8 Uhr. Justinian Friederich Pöpping sitzt in einer Stube im Hauses des Amtshauptmanns Adam Erst Löser. Der junge Mann, erst seit kurzem in seinen Diensten, beschäftigt sich mit einer Schnitzarbeit. Einen hölzernen Vogel möchte er bauen, wie er bei Schützenfesten als Zielscheibe dient. Von der Köchin hat er sich ein dazu Messer geborgt. Es ist sehr scharf, und als er abrutscht, verletzt er sich am linken Daumen nahe dem hinteren Gelenk. Er beobachtet, wie sein Blut aus der Wunde hervorquillt. Der Anblick ruft einen Gedanken zurück, den es einige Tage zuvor schon einmal in ihm gedacht hatte. Kurzentschlossen greift Pöpping zu einer Feder, taucht sie in die Wunde und malt sorgfältig seinen Namen auf ein kleines Stück Papier, Buchstabe für Buchstabe. Dann setzt er mit gewöhnlicher Tinte einen knappen Text über die vorab geleistete Unterschrift. Er schreibt eine Obligation:
Unlesbar? Fahre mit der Maus über das Bild! Der unscheinbare Fetzen Papier ist ein echter Teufelspakt, stilecht mit Blut signiert – das einzige Stück dieser Art in Deutschland.
Es war keine wirklich gute Idee, auf ausgerechnet diese Weise nach finanzieller Unabhängigkeit zu streben – sofern bei dem erstaunlich bescheidenen Betrag davon überhaupt die Rede sein kann. Justinian Pöpping stand erst einige Tage in Diensten in Jüterbog – vielleicht gefiel es ihm hier nicht. Als die Verschreibung abgeschlossen ist, verlässt er das Haus und geht über den Neumarkt. Damit Satan es an sich nehmen soll, legt er das Papier gleich nach der Niederschrift an einem Baum vor dem Stadttor nieder. Nach wenigen Minuten jedoch packen ihn Bedenken – er eilt zurück zu dem Platz und nimmt den Pakt wieder an sich. Wieder daheim, fällt er ihm jedoch unbemerkt aus der Tasche. Prompt stolpert der Hauslehrer seines Dienstherren darüber. Der übergibt den leichtfertigen Burschen samt dem Corpus delicti dem Jüterboger Stadtgericht.
Die Rechtslage scheint auf den ersten Blick klar zu sein. “So jemands in vergessunge seines Christlichen glaubens/ mit dem Teuffel vorbündnüs auffrichtet vumbgehet/ oder zuschaffen hat, das dieselbige Person/ ob sie gleich mit Zeuberey niemandts schaden zugefügt/ mit dem Fewer vom leben zum tode gericht / vnd gestrafft werden sol.” Dieser Passus aus den Kursächsischen Konstitutionen von 1572 scheint gerade solche Fälle im Blick zu haben. Hexen und Zauberer schadeten anderen Menschen und wurden gerade deshalb verfolgt. Hier in der sächsischen Gesetzgebung ist dagegen erstmals davon die Rede, dass die Strafwürdigkeit bereits früher einsetzt, mit der bloßen Abwendung von Gott, auch ohne Schadenszauber. Die Härte der damaligen sächsischen Justiz ist fast sprichwörtlich, und auch moderne Historiker werden nicht müde, diesen Passus als Meilenstein der Verschärfung von Hexenverfolgungen zu bezeichnen.
Die Realität sieht deutlich anders aus. Zunächst holt das Jüterboger Stadtgericht ein Rechtsgutachten bei der Magdeburger Juristenfakultät ein. Das ist der normale Gang eines solchen Verfahrens, bei dem erst einmal zu klären ist, ob das Hauptverfahren eröffnet und der Verdächtige nötigenfalls auch unter Folter befragt wird. In Magdeburg winkt man ab: 50 Taler Buße, vorher auspeitschen den Kerl, und dann raus mit ihm aus der Stadt! Seine Vater soll sich des missratenen Zöglings annehmen. Ein vernünftiges, mildes Urteil in einer Zeit, in der auch Kinder bei weitaus weniger eindeutiger Beweislage als Zauberer hingerichtet wurden.
Justinian Friederich Pöpping stammte aus gutem Hause. Sein Vater Dr. Johann Friedrich Pöpping war ein namhafter Jurist, Syndikus des Halberstädter Domkapitels und zudem kurbrandenburgischer Rat. Der Onkel mütterlicherseits war der Domprediger Johann Melchior Götze. Trotz der bereits milden Strafe – die Prügel sollte diskret und damit ehrschonend nicht-öffentlich stattfinden – intervenierte die Familie mit einem Gnadengesuch bei Herzog Johann Adolph. Die nun zusätzlich eingeschalteten Wittenberger Juristen befürworteten darauf sogar noch den Verzicht auf die Prügelstrafe. Auch ob die Geldbuße bezahlt wurde, ist einigermaßen fraglich. Naheliegenderweise wurden solche Teufelsverträge im Falle des Auffindens gewöhnlich verbrannt. Dass dieser erhalten blieb, liegt vorrangig daran, dass er wie ein Pfand aufgehoben wurde. Denn Geld konnte auch der Herzog brauchen…
Fälle dieser Art, bei denen es also nicht oder nicht vorrangig um Zauberei, sondern um einen Teufelspakt im Stile des Dr. Faustus geht, sind eines meiner langjährig verfolgten Forschungsprojekte. Inzwischen sind mir etwa 150 solcher Teufelsbündner alleine im deutschsprachigen Raum bekannt, die sich grob in drei Gruppen einteilen lassen:
- echte Teufelsverschreibungen. Die kamen häufiger vor als man vermuten sollte, sie sind nur extrem selten erhalten. Die von der Justiz ausgehende Gefahr war, abhängig von Ort und Zeit, im Allgemeinen gering. Was den Teufel selbst betrifft, so darf man annehmen, dass Burschen wie Pöpping beabsichtigten, diesen aufs Kreuz zu legen. Die Kunst besteht darin, beizeiten abzuspringen. Geistliche waren dabei gerne behilflich, und darum gab es auch sehr viele…
- Hochstapler. Es traten oft Leute auf, die sich selbst eines Teufelspaktes bezichtigten, um sich dann „retten“ zu lassen. Man konnte auf diese Weise Aufmerksamkeit erregen und in den Genuss materieller Versorgung kommen, da ja vorgeblich die Armut einen zu solch verzweifeltem Schritt getrieben hatte. Das Hineinschlüpfen in diese Rolle konnte jedoch auch allerlei weitere Motive in sich bergen, beispielswiese den Versuch, dem Militärdienst zu entkommen.
- Zaubereiprozess „light“: Eher die Ausnahme ist, was man eigentlich als besonders häufig annehmen sollte, nämlich im Stile von Hexenprozessen abgepresste Geständnisse eines Teufelsbundes. So etwas kam mitunter vor, wenn bei ungewöhnlichen weltlichen Verbrechen nach einem Motiv gesucht wurde. Weil dann der Teufelsbund lediglich das eigentliche Verbrechen „erklärte“, bestand kein Grund, weitere Hexen-Stereotype im Verhör abzufragen.
Der häufigste Typ unter den Teufelsbündnern sind klar die Selbstdarsteller, bei denen sich übrigens nur in seltenen Ausnahmefällen Hinweise auf psychische Krankheiten finden lassen. Dass man diese überwiegend als „verlorene Schäflein“ und nicht etwa – wie Hexen – als Ausnahmeverbrecher betrachtete, erklärt auch die nur auf den ersten Blick überraschend milde Strafe Justinus Pöppings. Letztlich verbirgt sich hinter dem Widerspruch zwischen der scharfen Gesetzeslage und der laschen Praxis ein Kompetenzkonflikt zwischen Juristen und Theologen. Während die Rechtsgelehrten zeitweilig vergeblich ein neues Kapitalverbrechen zu definieren versuchten, setzte die lutherische Geistlichkeit sich durch mit dem Anspruch, verirrte Seelen zu reintegrieren.
Literaturhinweis:
Gabor Rychlak: „Hast Du keine größere Sünde getan?“ – Ein Teufelspakt aus Jüterbog. Heimatjahrbuch Teltow-Fäming 2021, S. 103-115.
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